Nuklearmedizinische Behandlung von entzündlichen GelenkerkrankungenDie Radiosynoviorthese
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Einleitung,
Wirkung, Dosierung
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Effiziente Rheumatherapie ist oft ein Kunststück. Im Mittelpunkt der therapeutischen Bemühungen steht der Rheumatologe. Geschickt, souverän jongliert er mit Medikamenten. Manchmal allerdings fliegt eines raus, selten gerät die ganze Nummer zum Flop. Wenn der Solist im Team wirkt, läßt sich seine Leistungsfähigkeit ins Artistische steigern. Die RSO, von unbestreitbarer Attraktivität, kommt ihm mit Yttrium-90, Rhenium-186 und Erbium-169 zu Hilfe. Im Sinne der möglichst wenig invasiven Ansätze steht der Operateur zunächst etwas abseits. Als Team erringen die Therapeuten den besten Erfolg.
Zeichnung: Renate Mödder-Reese |
Eine Grundregel für die Radiosynoviorthese beim Rheumatiker lautet: Rheuma ist eine systemische Erkrankung, die deswegen systemisch behandelt werden muss. Die Indikation zur Radiosynoviorthese ist erst nach Ablauf von 6 Monaten Basistherapie gegeben, wenn dann noch einzelne Gelenke nicht in den Griff zu bekommen sind und daher zu einer weiteren Eskalation der systemischen Therapie mit ihren Nebenwirkungen führen würde. Ausnahmen von dieser Grundregel sollte sich nur der Erfahrene erlauben, wobei eine ausgezeichnete Kooperation mit Rheumatologen, Orthopäden und Rheumachirurgen Voraussetzung ist.Generell gilt: Je früher im Krankheitsverlauf die Radiosynoviorthese eingesetzt wird, desto besser. Die günstigsten Ergebnisse werden im Steinbrocker-Stadium I und II der chronischen Polyarthritis erreicht. Aber auch in späteren Stadien ist die Radiosynoviorthese sinnvoll, entgegen mancher Literaturmeinung.
Für die Radiosynoviorthese werden ausschließlich radioaktive Isotope verwendet, die unter Aussendung von Beta-Energie zerfallen. Ihre Wahl richtet sich vor allem nach der Größe des zu behandelnden Gelenks: je kleiner das Gelenk, desto geringer sollte die therapeutische Reichweite sein. Teilweise wird dies durch eine längere Halbwertzeit kompensiert.
Die an Kolloide gebundenen Radionuklide werden von der obersten Synovialiszellschicht als Fremdpartikel erkannt und phagozytiert. Autoradiographische Untersuchungen zeigten, dass z.B. [90Y] Yttrium insbesondere in den oberflächlichen, relativ rasch aber auch in den etwas tieferen Schichten der Synovialis zu finden ist, kaum jedoch im Knorpelbereich. (Webb et al 1969, Isomäki et al. 1972). Infolge der selektiven Bestrahlung der Synovialis mit Betastrahlung kommt es zu Nekrosen der Zellen und zum Rückgang der entzündlichen Zellproliferation. Arthroskopisch findet sich beim Menschen nach [90] Yttrium ein Rückgang der Zahl und Größe der Synovialzotten bei Rückbildung der Hyperämie. Später treten Sklerosierungs- bzw. Fibrosierungsvorgänge des Synovialzottenstroma, der Gefäße und eine allenfalls leichte diffuse Schädigung des Gelenkknorpels in den Vordergrund. Filtration und Resorption der Synovialflüssigkeit werden vermindert. Einige Monate später sind mononukleäre Infiltrate in der Synovialis verschwunden, bei gutem Behandlungserfolg ist die Synovialis fibrosiert, und der Destruktion wird Einhalt geboten.
Eine präzise Dosimetrie ist nicht möglich. Die absorbierte Dosis ist
nicht nur abhängig von dem verwendeten Radionuklid und der applizierten
Aktivität (MBq bzw. mCi), sondern auch von zahlreichen, nicht quantifizierbaren
Parametern wie Größe des Gelenkraums (z.B. Vergrößerung der Oberfläche
bei Bakerzyste oder Zotten), Synovialisdicke und –struktur, Verteilung
im Gelenk, Absorption der Kolloide an Gelenkflüssigkeit (wässrig, gelatinös,
hämorrhagisch), entzündlicher Aktivität der Synovialis. Bei der Radiosynoviorthese
der Kniegelenke werden üblicherweise 185 MBq (5 mCi) [90Y]
Yttrium appliziert. Annähernd 100 Gy auf 100 g Synovialis sollen dabei
absorbiert werden.
Die Dosierung beruht auf bewährten, empirisch ermittelten Schätzwerten.
Nach der Radiosynoviorthese wird mit Hilfe einer Gammakamera ein „Verteilungsszintigramm“ aufgezeichnet. Dieses ist als Maßnahme der Qualitätssicherung auch gesetzlich vorgeschrieben: „Durch szintigraphische Untersuchungen ist die regionale Verteilung des radioaktiven Arzneimittels aufzuzeichnen“ ( Neufassung der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin 1992). Bei [90Y] Yttrium wird die Röntgenbremsstrahlung, bei [186Re]Rhenium der Gammaanteil ausgenutzt. Ausnahme ist [169Er] Erbium.
Nach der Radiosynoviorthese wird das behandelte Gelenk 48 Stunden lang auf einer Kramerschiene ruhiggestellt. Vor allem soll dadurch ein Abtransport über die Lymphwege verhindert werden. 1 Woche soll der Patient das Gelenk noch etwas schonen.
Zur Qualitätssicherung gehört die Nachsorge in interdisziplinärer Zusammenarbeit. Vielerlei Probleme können auftauchen:
Eine Selbstverständlichkeit schreibt die "Neufassung der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin" vor, nämlich daß zur Qualitätssicherung bei der Behandlung mit offenen radioaktiven Stoffen die "interdisziplinäre Zusammenarbeit bei der Untersuchung, Behandlung und Nachsorge" Voraussetzung ist.
Eine Gelenkinfektion dürfte eher noch seltener vorkommen als nach Kortikoidinstillation
( 1: 35.000 Gelenkpunktionen). Denn z.B. nach Instillation von [90Y] Yttrium
herrscht im Kniegelenk eine so hohe lokale Strahlenbelastung, daß in diesem
Overkill kein Bakterium eine Überlebenschance hat.
Selten kann ein Austritt des Radionuklids aus dem Stichkanal zu einer
sehr verzögert abheilenden Hautnekrose führen.
Bei Behandlung der unteren Extremität ist wegen der erforderlichen
Schienung evt. eine Thromboseprophylaxe zu erwägen.
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